TEILNAHMEBEDINGUNGEN DER HEILPRAKTIKERSCHULE WESTFALEN (HPSW)

Alle Begriffe und Ausführungen sind geschlechtsneutral gemeint, auch wenn nur ein Geschlecht genannt ist.

1. Geltung

Diese Teilnahmebedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge der HPSW über Lehrveranstaltungen mit Ihren Kunden. Hiervon abweichende AGB finden keine Anwendung.

2. Anmeldung

Die Darstellungen der Veranstaltungsangebote der HPSW im Internet, in Prospekten, Broschüren oder sonstigen Werbeträgern sind freibleibend und unverbindlich und damit keine Angebote im Rechtssinne. Erst die Anmeldung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese AGB ausdrücklich an.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder online unter Verwendung des von HPSW vorgesehenen (Online-) Anmeldeformulars. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch HPSW zu Stande. Die Annahme wird mittels Anmeldebestätigung entweder schriftlich, in Textform, oder E-Mail erklärt.

3. Teilnahmegebühr / Zahlungsverkehr

3.1 Die Teilnahmegebühr ist im Voraus vor Kursbeginn mit Rechnungsstellung fällig. Erstrecken sich Veranstaltungen über mehr als drei Monate, räumt HPSW die Möglichkeit ein, die Teilnahmegebühr in zinsfreien Raten auf die Ausbildungszeit zu verteilen. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform. Sie ist gegenstandslos, wenn eine Rate ganz oder teilweise länger als zwei Wochen rückständig bleibt. Auch bei vorzeitiger Kündigung eines solchen Kurses ist die offene Restforderung sofort fällig.

3.2 Sind von HPSW gewährte Nachlässe (Rabatte) an die Erfüllung von Voraussetzungen gebunden und macht der Teilnehmer unwahre oder unvollständige Angaben zu deren Erfüllung oder entfällt eine notwendige Voraussetzung vor Vertragsende, schuldet der Teilnehmer den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden, nicht rabattierten Preis.

4. Bildungsscheck

Ein Bildungsscheck ist vom Teilnehmer bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn bei dem zuständigen Amt zu beantragen und der HPSW im Original einzureichen. Das auf dem Bildungsscheck erfasste Bildungsziel muss dem Kurs entsprechen. Für Kurse, die kürzer als 3 Monate dauern, ist der Eigenanteil mit Kursbeginn in voller Höhe zu entrichten. Für Kurse, die länger als 3 Monate dauern, wird die Förderung nach individueller Vereinbarung mit HPSW mit der Kursgebühr verrechnet. Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses wird der Bildungsscheck nicht zur Erstattung eingereicht. In diesem Fall trägt der Teilnehmer die Kosten in voller Höhe und die offene Restforderung ist zu sofort fällig. Persönliche Voraussetzungen sind vom Teilnehmer beim zuständigen Amt zu erfragen und einzuhalten.

5. Teilnahmebescheinigung / Zertifikat

Teilnahmebescheinigungen bzw. Zertifikate werden nach vollständiger Absolvierung des Kurses erteilt. HPSW ist berechtigt, Abwesenheiten bzw. nur teilweise Teilnahme zu dokumentieren. Bei Zahlungsrückstand werden Teilnahmebescheinigungen bzw. Zertifikate erst nach vollständiger Zahlung erteilt.

6. Ausübung der Heilkunde

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes nur dem Heilpraktiker oder Arzt erlaubt ist.

7. Durchführungsabweichung

HPSW ist berechtigt, Referenten auszutauschen, soweit diese aus von HPSW nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit, Unfall) ausfallen.

HPSW ist ferner berechtigt, den Inhalt einer Veranstaltung unter Berücksichtigung des Kurszieles angemessen zu ändern, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. mangels ausreichender Teilnehmerzahl) abzusagen oder Ersatztermine zu benennen. Eventuelle Änderungen, Terminverschiebungen oder Kursabsagen werden den Kursteilnehmern so früh wie möglich mitgeteilt. Bereits gezahlte Entgelte, für die keine Leistungen erbracht wurden, werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Haftung

8.1 Wir weisen darauf hin, dass die Kurs- und Lehrinhalte Empfehlungen darstellen. Die Wahl der jeweiligen Therapie oder der Medikamente ist in jedem Fall eine Entscheidung, die der Teilnehmer bzw. Behandler unter Abwägung der entsprechenden Situation und Sorgfaltspflicht selbst zu treffen hat. Aus etwaigen Folgen können keine Ansprüche gegenüber dem Dozenten oder HPSW geltend gemacht werden. Jede Mitwirkung an praktischen Übungen (Injektionen, Akupunktur usw.) ist freiwillig, erfolgt auf eigenes Risiko und unter Verzicht auf Forderungen aus evtl. entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Schmerzensgeldern und Forderungen Dritter. Jeder Teilnehmende muss für seinen Versicherungsschutz, für Unfall, Haftpflicht usw., selbst Sorge tragen.

8.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Für Unfallschäden, Beschädigung oder Verlust von Eigentum / Besitz des Teilnehmers im Zusammenhang mit dem Kurs übernimmt HPSW keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde von HPSW oder Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die HPSW-Einrichtung pfleglich zu behandeln. Bei Zerstörung / Beschädigung / Verschmutzung von HPSW-Eigentum haftet der Teilnehmer für die entstandenen Schäden.

9. Absage/Stornierung/Kündigung

9.1 Der Teilnehmer ist berechtigt, bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

9.2 Für die Berufs- und Fachausbildungen Heilpraktiker, Heilpraktiker für Psychotherapie, Psychologischer Berater / Coach, Traditionelle Chinesische Medizin (Fachtherapeut) gelten folgende Regelungen: Bei einem Rücktritt des Teilnehmers innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor Kursbeginn wird eine Entschädigung von zwei Monatsgebühren fällig. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass HPSW aus dem Rücktritt / aus der Kündigung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Ab dem Tag des Kursbeginns kann der Teilnehmer den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Die Kündigungsfrist endet drei Monate nach dem der Kündigung folgenden Monatsletzten.

9.3 Für Kurse, die nicht unter Ziffer 9.2 fallen, endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Laufzeit. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich.

9.4 Für Kurse mit gewährtem Preisnachlass (Rabatt) endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Laufzeit. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich.

9.5 Unterrichtsversäumnisse der Teilnehmer entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren. Dies gilt auch bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit.

9.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. HPSW behält sich eine fristlose Kündigung für den Fall vor, dass das Verhalten des Teilnehmers für HPSW oder Kursteilnehmer nicht tragbar ist. HPSW kann in besonderen Fällen ein Hausverbot aussprechen.

9.7 Jeder Rücktritt / jede Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei HPSW. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers vor Beginn der Maßnahme möglich, soweit dieser alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

9.8 Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilnehmer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist verpflichtet.

10. Unterrichtsskripte / Urheberschutz

10.1 HPSW stellt Skripte und Informationen auf einer Online-Lernplattform oder gedruckt bereit. Art und Umfang bleiben im Ermessen von HPSW. Alle Materialien unterliegen dem Urheberrecht.

10.2 HPSW ist Urheberin oder Inhaberin der notwendigen Verwertungsrechte aller bereitgestellten Kursunterlagen. Mit Zahlung der (Kurs-)Gebühren überträgt HPSW das Recht zur unveränderten Nutzung auf den Teilnehmer. Bei Zahlungsverzug ist das Recht entzogen. Weitergabe, Vervielfältigung, Digitalisierung und Übersetzung sind – auch in Auszügen und über den Vertrag hinaus – nicht erlaubt. Jede weitere Nutzung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der HPSW / der Urheberin erlaubt.

10.3 Bild-, Film- und Tonaufnahmen auf dem Gelände und in den Räumen der HPSW sind nicht erlaubt. Eine Erlaubnis kann auf Anfrage für den Einzelfall erteilt werden. Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.

11. Kenntnisüberprüfung am Gesundheitsamt / Voraussetzungen und Selbstverantwortung

Der Teilnehmer muss sich selbst zur Kenntnisüberprüfung für Heilpraktiker / Heilpraktiker für Psychotherapie am zuständigen Gesundheitsamt anmelden. Die zum Zeitpunkt der Anmeldung notwendigen Voraussetzungen und Unterlagen für eine Prüfungszulassung sind den Internetseiten des jeweiligen Gesundheitsamtes zu entnehmen. Prüfungsvoraussetzungen sind keine Teilnahmevoraussetzung für Kurse der HPSW. HPSW vermittelt entsprechend ihrer Zielsetzung im Rahmen ihres umfassenden Ausbildungsansatzes das erforderliche Wissen zum Bestehen der Kenntnisüberprüfung. Das Bestehen der Prüfung erfordert von dem Teilnehmer ein hohes Engagement und die Bereitschaft zur selbständigen Vertiefung des Unterrichtsstoffes. Der Teilnehmer trägt daher für das Bestehen der Kenntnisüberprüfung ausschließlich selbst Verantwortung.

12. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

12.1 Der Teilnehmer bestätigt, dass die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogen Daten zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen durch die HPSW verarbeitet werden dürfen. Alle Personen, deren Daten bei dieser Anmeldung angegeben wurden, haben hierzu ihre Einwilligung erklärt.

12.2 Der Teilnehmer bestätigt, dass die bei dieser Anmeldung angegebenen Kontaktdaten des Ansprechpartners zum Zwecke der Zusendung von Informationen über Angebo-te und Neuigkeiten per E-Mail von der HPSW verarbeitet werden dürfen. Sofern der Teilnehmer nicht als An-sprechpartner eingetragen ist, bestätigt er, dass der eingetragene Ansprechpartner hierzu seine Einwilligung erklärt hat. Nach Abgabe dieser Einwilligung kann die HPSW dem Teilnehmer bzw. dem von ihm angegebenen Ansprechpartner E-Mails über Angebote und Neuigkeiten rund um die Aus- und Weiterbildung zusenden.

12.3 Dem Teilnehmer ist bewusst und es sind alle Personen, deren personenbezogene Daten er bei dieser Anmeldung angegeben hat, informiert, dass diese Einwilligungen jederzeit – auch in Teilen – mit Wirkung für die Zukunft (z. B. per E-Mail an die im Impressum unter HPSW angegebene E-Mail-Adresse) widerrufen werden können.

Dem Teilnehmer ist bekannt und er hat auch insoweit alle Personen, deren personenbezogenen Daten er bei der Anmeldung angegeben hat, informiert, dass gesetzliche Erlaubnistatbestände (insbesondere Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. bds-gvo) durch einen Widerruf unberührt bleiben. Daher kann eine weitere Verarbeitung der Daten durch die HPSW trotz Widerrufs zulässig sein.

HPSW speichert personenbezogene Daten nur im notwendigen Umfang und gesetzlichen Rahmen zu buchhalterischen, organisatorischen und gewerblichen Zwecken. HPSW gibt auf Anfrage Auskunft über den Umfang und löscht nach Aufforderung personenbezogene Daten oder Teile davon, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen. Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Lieferanten der HPSW sind zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für Neben- und Zusatzabreden.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Hamm.

Stand: 02. Januar 2023
Alle früheren Teilnahmebedingungen verlieren damit ihre Gültigkeit.